VHS Bildungsinstitut VoG - Öffentliche Werbung

Transparenz über Kriterien zur Auswahl von Mediendiensten für öffentliche Werbung

Gemäß Artikel 25 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes veröffentlicht die Volkshochschule-Bildungsinstitut VoG die Faktoren, nach denen sie Mediendienste für die Platzierung öffentlicher Werbung auswählen. Im Sinne der Gesetzgebung und des Auftrags der Volkshochschule orientiert sich die Auswahl an objektiven, nachvollziehbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien.
Unsere Auswahlkriterien
Bei der Entscheidung, über welchen Mediendienst wir Informationen oder Werbeinhalte verbreiten, berücksichtigen wir – je nach Anwendbarkeit – die folgenden Faktoren:
Grundprinzip der Auswahl
Für jede Werbemaßnahme dokumentieren wir, welcher Mediendienst gewählt wurde und welche Ausgaben für entsprechende Zeiträume getätigt wurden. Eine komplette Auflistung der Werbung und Werbeträger ist gemäß Artikel 25 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes hierunter einsehbar.