Gemäß Artikel 25 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes veröffentlicht die Volkshochschule-Bildungsinstitut VoG die Faktoren, nach denen sie Mediendienste für die Platzierung öffentlicher Werbung auswählen. Im Sinne der Gesetzgebung und des Auftrags der Volkshochschule orientiert sich die Auswahl an objektiven, nachvollziehbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien.
Unsere Auswahlkriterien
Bei der Entscheidung, über welchen Mediendienst wir Informationen oder Werbeinhalte verbreiten, berücksichtigen wir – je nach Anwendbarkeit – die folgenden Faktoren:
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Reichweite und Zielgruppenabdeckung
Wir bevorzugen Mediendienste, die unsere Zielgruppen in Ostbelgien möglichst effektiv erreichen.
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Verfügbarkeit geeigneter Medienformate
Falls ein bestimmtes Format (z. B. Tageszeitung) nur von einem Anbieter angeboten wird, erfolgt die Auswahl aufgrund der fehlenden Alternative.
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Preisgestaltung
Anzeigen und Werbeformate müssen in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zu deren Reichweite und Nutzen stehen.
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Qualität und bisherige Erfahrungen
Wir berücksichtigen die Qualität der bisherigen Zusammenarbeit sowie die Verlässlichkeit und Professionalität des jeweiligen Mediendienstes.
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Fristen und zeitliche Umsetzbarkeit
Die Möglichkeit, geplante Kampagnen innerhalb notwendiger Fristen zu veröffentlichen, kann ein entscheidender Faktor sein.
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Sonstige sachliche Gründe
In Einzelfällen können weitere Kriterien berücksichtigt werden, z. B. thematische Spezialisierungen oder besondere redaktionelle Formate.
Grundprinzip der Auswahl
Für jede Werbemaßnahme dokumentieren wir, welcher Mediendienst gewählt wurde und welche Ausgaben für entsprechende Zeiträume getätigt wurden. Eine komplette Auflistung der Werbung und Werbeträger ist gemäß Artikel 25 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes hierunter einsehbar.